Was gilt im Bestand?
Bei mehr als 20 Stellplätzen gilt ab 1. Januar 2027: ein Ladepunkt je zehn Stellplätze oder Leitungsinfrastruktur für mindestens 50 Prozent der barrierefreien und der nicht barrierefreien Stellplätze. Seit 2025 galt bereits mindestens ein Ladepunkt.
Was gilt bei Neubau?
Bei Bauantrag ab 1. Januar 2027 und mehr als fünf Stellplätzen brauchen Sie einen Ladepunkt für jeden fünften Stellplatz. Bei überwiegend als Verwaltungsgebäude genutzten Gebäuden gilt: ein Ladepunkt für jeden zweiten Stellplatz.
Was heißt intelligentes Laden?
Ab 2027 neu errichtete oder ersetzte Ladepunkte müssen intelligentes Laden ermöglichen. Der Ladevorgang lässt sich bedarfsgerecht steuern.
Gibt es Ausnahmen?
Eine Ausnahme gilt für Nichtwohngebäude im Eigentum kleiner und mittlerer Unternehmen, die überwiegend selbst genutzt werden.
Wie sieht ein Rechenbeispiel aus?
Alle Stichtage finden Sie in der Übersicht aller Fristen.