Fristen · 2027 bis 2033
Fristen für Gewerbegebäude 2027 bis 2033
Ab 2027 greifen für Gewerbegebäude mehrere neue Pflichten und Kostenänderungen. Hier stehen alle Stichtage auf einer Seite.
| Datum | Thema | Wer betroffen ist | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 1. Januar 2027 | Solarpflicht für Neubauten | Neue Nichtwohngebäude über 250 m² Nutzfläche. Bestehende private Nichtwohngebäude über 500 m² nur bei größeren Umbauten. Bundesländer können strenger sein. | § 106 GModG |
| 1. Januar 2027 | Ladepunkte im Bestand | Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen: Schon seit 2025 ist mindestens ein Ladepunkt Pflicht. Ab 2027 gilt ein Ladepunkt je zehn Stellplätze oder Leitungen für die Hälfte der Plätze. Ausnahmen für selbst genutzte Gebäude kleiner und mittlerer Unternehmen möglich. | GEIG |
| 2028 | CO2-Preis wird Marktpreis | Alle, die mit Gas oder Öl heizen | Europäischer Emissionshandel ETS2 |
| 2029 (geplant) | Neue Netzentgelte | Betriebe mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch: Kapazitätspreis statt Leistungspreis | Bundesnetzagentur, AgNes, Festlegung Ende 2026 geplant |
| 31. Dezember 2029 | Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung | Nichtwohngebäude mit einer einzelnen Heizungs-, Klima- oder kombinierten Anlage über 70 kW Nennleistung | § 56 GModG |
| 2030 | Mindeststandard Sanierung | Die energetisch schlechtesten 16 Prozent der Nichtwohngebäude | GModG, EU-Gebäuderichtlinie |
| 2033 | Mindeststandard Sanierung, Stufe 2 | Die energetisch schlechtesten 26 Prozent der Nichtwohngebäude | GModG, EU-Gebäuderichtlinie |
Prüfen Sie, welche dieser Fristen Ihr Gebäude betreffen
Gebäude jetzt prüfenMehr zu einzelnen Themen: Gebäudeautomation ab 70 kW und Netzentgelte ab 2029.
Zuletzt geprüft: 15.10.2026